AGB – ARGE Speisband (GesbR)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für musikalische Leistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der ARGE Speisband, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) gemäß §§ 1175 ff ABGB, in der Folge „Band“ genannt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen der Band und dem Auftraggeber kommt zustande durch:
- schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend) oder
- Unterzeichnung eines Engagementvertrags oder
- Zahlung einer Anzahlung (falls vereinbart).
Angebote der Band sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3. Leistungen der Band
Die Band erbringt musikalische Leistungen wie:
- Live-Auftritte
- Hintergrundmusik (Lounge/Chill/Acoustic)
- Tanz-/Partysets
- spezielle Programmpunkte (z. B. Hochzeitseinzug, Empfang, Dinner, Afterparty)
- Studio- oder Recordingtätigkeiten
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Engagementvertrag oder der schriftlichen Vereinbarung.
4. Preise, Gagen & Zahlungsbedingungen
- Alle Preise sind, sofern nicht anders angegeben, Gesamtpreise, da eine GesbR nach UStG nicht umsatzsteuerpflichtig ist (keine ausgewiesene USt).
- Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei längerfristigen Engagements oder hohen Gagen kann eine Anzahlung von bis zu 30 % vereinbart werden.
- Reisekosten, Übernachtungen oder Zusatzaufwand werden – sofern nicht vom Auftraggeber bereitgestellt – nach Vereinbarung verrechnet.
5. Auftrittsbedingungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- der Auftrittsort frei zugänglich und sicher ist,
- eine ausreichende Stromversorgung vorhanden ist (220–230 V),
- bei Outdoor-Auftritten ein witterungsgeschützter Bereich (Überdachung) vorhanden ist,
- ausreichend Platz für Bühne/Setup bereitsteht,
- Soundcheck und Aufbau ohne Verzögerung möglich sind.
Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Band den Auftritt verweigern, ohne den Anspruch auf die volle Gage zu verlieren.
6. Spielzeit und Pausen
Die vereinbarte Spielzeit ist bindend. Bei Auftritten über 60 Minuten stehen der Band angemessene Pausen zu (nach Absprache meist 10–20 Minuten).
Verlängerungen sind – sofern möglich – gegen Aufpreis durchführbar.
7. Lautstärke
Die Band achtet auf eine angemessene Lautstärke. Weisungen des Veranstalters hinsichtlich gesetzlicher Lärmschutzbestimmungen sind zu beachten, sofern sie nicht die Durchführbarkeit des Auftritts gefährden.
8. Rücktritt / Stornobedingungen
Stornos müssen schriftlich erfolgen. Folgende Fristen gelten:
- bis 60 Tage vor dem Auftritt: kostenlos
- 59–30 Tage vorher: 30 % der vereinbarten Gage
- 29–7 Tage vorher: 50 % der vereinbarten Gage
- ab 6 Tage vorher: 100 % der vereinbarten Gage
Bei höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, behördliche Verbote) entfällt die Stornogebühr.
9. Krankheit / Ausfall der Band
Bei Krankheit oder Ausfall einzelner Musiker oder technischen Problemen sorgt die Band nach Möglichkeit für gleichwertigen Ersatz.
Sollte der Auftritt nicht durchführbar sein, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten, jedoch sind bereits entstandene Auslagen der Band zu ersetzen (z. B. Reisekosten).
10. Haftung
Die Band haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Für Schäden am Equipment der Band, die durch den Auftraggeber oder Gäste entstehen, haftet der Auftraggeber.
11. Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen
- Der Auftraggeber darf private Foto- und Videoaufnahmen machen.
- Kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Band.
- Die Band kann Aufnahmen des Auftritts für eigene Promotion nutzen (Website, Social Media etc.), sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
12. Datenschutz
Die Band verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung.
Es erfolgt kein Newsletter, kein Einsatz von Tracking-Tools (Google/Meta), und keine Weitergabe an Dritte, außer zur Erfüllung des Vertrags.
13. Gerichtsstand & Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt – sofern gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand am Wohnsitz des vertretungsbefugten Gesellschafters der ARGE Speisband.
Bei Verbrauchergeschäften gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Rest davon unberührt. Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.